Rückerstattung der Sozialversicherungen

18.02.2026

Informationen zur Kostenübernahme durch Krankenkassen

Für bestimmte Massagen können Sie bei folgenden österreichischen Sozialversicherungen eine (teilweise) Rückerstattung erhalten. Eine ärztliche Überweisung ist hierfür immer erforderlich. Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen Ihrer Krankenkasse.

LKUF (OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge)

  • Erstattung mit ärztlicher Überweisung
  • Gilt für gewerbliche Masseur/-innen und Heilmasseur/-innen
  • Maximal 380 € pro Jahr oder maximal 38 € pro Massage

KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden)

  • Erstattung mit ärztlicher Überweisung
  • Gilt für gewerbliche Masseur/-innen und Heilmasseur/-innen

SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)

  • Erstattung mit ärztlicher Überweisung
  • Nutzung des Gesundheitshunderters
  • Gilt für gewerbliche Masseur/-innen und Heilmasseur/-innen
  • Wichtig: Bitte vorab eine Bewilligung einholen!

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen sind unverbindlich und ohne Gewährleistung. Leistungen, Beträge und Voraussetzungen können sich jederzeit ändern. Bitte erkundigen Sie sich immer vorab bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Bedingungen. Die aktuellen Rückerstattungsbeiträge finden Sie unter folgender Datei